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Schwäbischer Albverein
Ortsgruppe  Pliezhausen
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Die Mitgliederversammlung

Nach unserer Satzung findet mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorsitzende lädt hierzu die Mitglieder mindestens  eine Woche  vor der Versammlung über das örtliche Gemeinde-Mitteilungsblatt ein.

In der Mitgliederversammlung berichtet die Vereinsleitung über das abgelaufene Geschäftsjahr, über das Ergebnis der Jahresrechnung, sowie über wichtige Veränderungen in den Vereinsorganen und über bedeutende Pläne.

Die Tagesordnung sieht in der Regel  wie folgt aus:

Aufgabe der Mitgliederversammlung:

Von der Mitgliederversammlung sind zu wählen:

  1. Der Vorstand bestehend aus Vorsitzendem und zwei Stellvertretern.
  2. Der Kassierer und der Schriftführer.
  3. Außerdem sind zwei Rechnungsprüfer zu wählen.

Gewählt wird auf 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Wählen darf jedes Mitglied.

Die Organe des Vereins sind also:

  1. Der Vorsitzende
  2. Der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern.
  3. Der erweiterte Vorstand, bestehend aus dem Vorstand, dem Kassierer und dem Schriftführer.
  4. Der Ausschuss, bestehend aus dem erweiterten Vorstand und den Fachwarten und Gruppensprechern.
  5. Die Mitgliederversammlung.

 
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GeschäftsstelleSAVOP@albverein.de
Autor:
Friedhelm Marschke